USKA Sektion Aargau
- Vorstand |
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USKA Sektion Aargau - Antrag als Mitglied
Um Ihnen den Eintritt in unsere Sektion zu ermöglichen, bitten wir Sie, sich mit Präsidenten in Verbindung zu setzen. Die Aufnahme in die Sektion Aargau erfolgt jeweils anlässlich der Mitgliederversammlung im Februar und November sowie bei der Generalversammlung im April. Gemäss Statuten kann das Gesuch nur behandelt werden, wenn der Antragsteller bei seiner Aufnahme persönlich anwesend ist. Der Jahresbeitrag der Sektion Aargau wird alljährlich durch die Generalversammlung festgelegt, er beträgt gegenwärtig CHF 50.--. Gemäss GV-Beschluss werden Mitglieder ab dem der Generalversammlung folgenden Vereinsjahres beitragspflichtig. Jeweils um 20 Uhr am ersten Freitag jeden Monats finden wir uns zum „Stamm“ im Restaurant Horner in Hendschiken zusammen, zu dem Sie herzlich eingeladen sind. Hier haben Sie die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Funkamateuren zu pflegen und sich über verschiedene Sparten des Amateurfunkwesens zu informieren. Unsere Mitglieder sind gerne bereit, Ihnen bei technischen Problemen mit Rat und Erfahrung behilflich zu sein. Für das Vorstandsteam |